Symposium zum 75-jährigen Bestehen des Niedersächsischen Finanzgerichts
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ vorgelegt.
Mit Beschluss vom 28. März 2023 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde des Vereins „Tax Law Clinic Hannover“ (e.V. in Gründung) als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs: II ZB 11/22).
Wie jedes Jahr organisiert der VFS Hannover in der Exkursionswoche nach Pfingsten wieder eine Studienfahrt.
Nachdem wir letztes Jahr eine tolle Studienfahrt nach Berlin hatten (hier der Rückblick), geht es in diesem Jahr wieder nach München.
Zusammen mit dem Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Leibniz Universität Hannover von Professor Dr. Kay Blaufus veranstalten wir am
26. April 2023 von 10.30 bis 15 Uhr
im Königlichen Pferdestall, Appelstraße 7, 30167 Hannover
ein interdisziplinäres Symposium mit dem Titel “Internationale Unternehmensbesteuerung – quo vadis?”.
– ein interdisziplinäres und multimediales Seminar für Wirtschaftswissenschaftler und Juristen
(Prof. Dr. Kay Blaufus / RiFG Dr. Thomas Keß)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erwägt derzeit, eine grundlegende Neuregelung der Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) anzustoßen.
§ 4 StBerG erlaubt bestimmten, ausdrücklich aufgezählten Personen und Vereinigungen eine beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Hilfeleistung ist auf solche Fragen beschränkt, die sich aus der nichtsteuerlichen Haupttätigkeit der genannten Personen und Vereinigungen auf dem Gebiet des Steuerrechts ergeben. Es darf sich dabei nur um einen untergeordneten Teil der Haupttätigkeit handeln und muss untrennbar mit dieser verbunden sein. Die eigentliche Kompetenz liegt in der beruflichen Haupttätigkeit und nicht in der steuerlichen Beratung.
Der Streit über die Zulässigkeit von Deutschlands erster Tax Law Clinic ist jetzt bei dem Bundesgerichtshof angekommen. Der im Oktober 2021 gegründete Tax Law Clinic Hannover e.V. i. G. hat mit dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Professor Dr. Volkert Vorwerk Rechtsbeschwerde gegen die verweigerte Eintragung in das Vereinsregister eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht wird sich damit mit dem Verbot einer unentgeltlichen studentischen Steuerrechtsberatung befassen müssen.
Im Sommersemester 2021 fand das erste interdisziplinären Seminar des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre von Prof. Dr. Kay Blaufus und des steuerrechtlichen Lehrbeauftragten der juristischen Fakultät Dr. Thomas Keß zum Thema „Rechtssicherheit im Unternehmenssteuerrecht“ statt. Dabei wurden aus teilnehmenden Studierenden der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vier gemischte Gruppen gebildet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Themas befasst haben. Diese fertigten im Rahmen des Seminars eine schriftliche Ausarbeitung sowie ein kurzes Video an, welches wesentliche Punkte zusammenfasste. Die beiden besten Videos wurden dann bei der Veranstaltung „time for taxes“ – die der VFS Hannover zusammen mit KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) und dem Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ausrichtet – am 29. November 2021 mit einem großzügigen Preisgeld ausgezeichnet.
› weiterlesen
Dieses Jahr findet nach pandemiebedingter Pause endlich einmal wieder das Sommerfest des VFS Hannover statt.
Die Gründung von Deutschlands erster Tax Law Clinic geht erneut in die Verlängerung. Nachdem der im Oktober 2021 mit dem alleinigen Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic gegründete Verein die Eintragung in das Vereinsregister beantragt hatte, wurde dies durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Grund: Der Vereinszweck laufe dem gesetzlichen Verbot der §§ 3 und 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zuwider; die Satzung sei infolgedessen nach § 134 BGB nichtig. In seiner nun gegen diese Ablehnung eingereichten Beschwerde stellt der Verein die Verfassungsmäßigkeit der angeführten Vorschriften in Frage.
Unentgeltliche Rechtsberatung von Studierenden für Studierende
auch im Steuerrecht
Am 11. Oktober 2021 wurde in Hannover der Verein „Tax Law Clinic Hannover“ gegründet. Satzungszweck des neuen Vereins ist das Betreiben der ersten Tax Law Clinic Deutschlands in Hannover.
In knapp einem Monat findet die Wahl zum nächsten Bundestag statt.
Zwar stehen derzeit andere Themen im Fokus der Öffentlichkeit. Dennoch versuchen sich die Parteien auch mit ihren steuerpolitischen Vorstellungen bei den Wählerinnen und Wählern zu profilieren. So werden etwa völlig kontroverse Auffassungen darüber vertreten, ob die Unternehmenssteuern gesenkt oder erhöht, eine Vermögensteuer eingeführt, der Solidaritätszuschlag abgeschafft oder beibehalten oder die Familienbesteuerung reformiert werden soll.
Diese und andere Fragen möchten wir näher beleuchten und haben deshalb zusammen mit dem Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt und dem Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover Vertreter der (in Niedersachsen nicht vom Verfassungsschutz beobachteten) Parteien zu einer steuerpolitischen Diskussionsrunde eingeladen:
Im Rahmen des interdisziplinären und multimedialen Seminars für Studierende der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften laden Prof. Dr. Kay Blaufus und Dr. Thomas Keß alle steuerrechtlich tätigen Praktikerinnen und Praktiker ein, sich etwa 10 Minuten Zeit zu nehmen und an einer kurzen Umfrage zu dem Thema “Rechtssicherheit im Unternehmenssteuerrecht” teilzunehmen.
Ein interdisziplinäres und multimediales Seminar für Wirtschaftswissenschaftler und Juristen
(Prof. Dr. Kay Blaufus / RiFG Dr. Thomas Keß)
Beschreibung des Seminars
Das Steuerrecht, insbesondere das Unternehmenssteuerrecht, befindet sich in einem ständigen Wandel. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von nationalen Einzelinteressen bis zu internationalem Anpassungsdruck. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dieser Wandel Unsicherheit, die ihre Planungen erschwert und Investitionen unter Umständen verhindert. Rechtssicherheit im Unternehmenssteuerrecht ist daher ein bedeutsamer Standortfaktor, der nicht unterschätzt werden sollte.