8. Hannoversches Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht
Am 22. Mai 2025 findet das 8. Hannoversche Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht statt. Dieses Mal stehen Themen aus der „schönen neuen Online-Welt“ auf dem Programm. Wir behandeln Kryptowährungen, NFTs und Influencern im Lichte der beiden Rechtsgebiete.
Feier des 10-jährigen Bestehens unseres Vereins am 12. März 2025
Am 12. März 2025 jährt sich der Gründungstag des VFS Hannover zum 10. Mal!
Das wollen wir feiern!
Wir laden Sie und Euch deshalb ein, dieses Jubiläum unter dem Motto „Steuerrecht für Hannover!“ ab 19 Uhr in der 14. Etage des Unihochhauses am Conti Campus (Königsworther Platz 1, Hannover) zusammen mit allen Mitgliedern und Freundinnen und Freunden des Vereins zu begehen.
Mit dabei sind der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere und der bekannte Steuer-Influencer Fabian „Steuer-Fabi“ Walter, die uns – und insbesondere den Studierenden unter den Anwesenden – verraten, warum sich die Beschäftigung mit dem Steuerrecht lohnt.
Außerdem wollen wir zurückblicken auf das, was unser Verein in seinem ersten Jahrzehnt geschafft hat. Das ist eine ganze Menge: zahlreiche Symposien, Studienfahrten und Seminare, erfolgreiche Teilnahmen am Steuerrechts-Moot Court, tolle Feiern, ein großer Schritt in Richtung einer Legalisierung der Tax Law Clinic und sehr vieles mehr.
Außerdem wollen wir zurückblicken auf das, was unser Verein in seinem ersten Jahrzehnt geschafft hat. Das ist eine ganze Menge: zahlreiche Symposien, Studienfahrten und Seminare, erfolgreiche Teilnahmen am Steuerrechts-Moot Court, tolle Feiern, ein großer Schritt in Richtung einer Legalisierung der Tax Law Clinic und sehr vieles mehr.
Das Ganze haben wir in einer großen Festschrift mit dem Titel“Steuerrecht für Hannover!“ zusammengetragen, an der sehr viele prominente Steuerrechtlerinnen und -rechtler mitgewirkt haben. Diese werden wir an dem Abend vorstellen.
Und vor allem wollen wir danach miteinander reden und Spaß haben!
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ vorgelegt.
Bundesgerichtshof ist nicht von der Verfassungswidrigkeit des Verbots unentgeltlicher Steuerrechtsberatung überzeugt
Mit Beschluss vom 28. März 2023 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde des Vereins „Tax Law Clinic Hannover“ (e.V. in Gründung) als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs: II ZB 11/22).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erwägt derzeit, eine grundlegende Neuregelung der Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) anzustoßen.
§ 4 StBerG erlaubt bestimmten, ausdrücklich aufgezählten Personen und Vereinigungen eine beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Hilfeleistung ist auf solche Fragen beschränkt, die sich aus der nichtsteuerlichen Haupttätigkeit der genannten Personen und Vereinigungen auf dem Gebiet des Steuerrechts ergeben. Es darf sich dabei nur um einen untergeordneten Teil der Haupttätigkeit handeln und muss untrennbar mit dieser verbunden sein. Die eigentliche Kompetenz liegt in der beruflichen Haupttätigkeit und nicht in der steuerlichen Beratung.
Wir möchten Sie herzlich einladen, an einer kurzen Befragung zu dem Thema „Steuergestaltung und Moral“ teilzunehmen und dabei mit etwas Glück ein gutes Buch zu gewinnen.
Der Streit über die Zulässigkeit von Deutschlands erster Tax Law Clinic ist jetzt bei dem Bundesgerichtshof angekommen. Der im Oktober 2021 gegründete Tax Law Clinic Hannover e.V. i. G. hat mit dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Professor Dr. Volkert Vorwerk Rechtsbeschwerde gegen die verweigerte Eintragung in das Vereinsregister eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht wird sich damit mit dem Verbot einer unentgeltlichen studentischen Steuerrechtsberatung befassen müssen.
Nachdem im Oktober die erste Tax Law Clinic Deutschlands in Hannover gegründet wurde, möchten wir nun auch andere Universitäten zum Mitmachen motivieren.
Die Gründung von Deutschlands erster Tax Law Clinic geht erneut in die Verlängerung. Nachdem der im Oktober 2021 mit dem alleinigen Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic gegründete Verein die Eintragung in das Vereinsregister beantragt hatte, wurde dies durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Grund: Der Vereinszweck laufe dem gesetzlichen Verbot der §§ 3 und 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zuwider; die Satzung sei infolgedessen nach § 134 BGB nichtig. In seiner nun gegen diese Ablehnung eingereichten Beschwerde stellt der Verein die Verfassungsmäßigkeit der angeführten Vorschriften in Frage.
Unentgeltliche Rechtsberatung von Studierenden für Studierende
auch im Steuerrecht
Am 11. Oktober 2021 wurde in Hannover der Verein „Tax Law Clinic Hannover“ gegründet. Satzungszweck des neuen Vereins ist das Betreiben der ersten Tax Law Clinic Deutschlands in Hannover.