Abendsymposium “Steuergestaltung und Moral” am 17. Januar 2023
Schon seit Jahren wird in den Medien davon berichtet, dass große Konzerne wie Google, Amazon, Apple und Facebook riesige Gewinne erwirtschaften, aber kaum Steuern zahlen. Die Unternehmen bedienen sich dabei aufwändiger Gestaltungen, die mit der Hilfe von Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickelt wurden. Regelmäßig sind diese legal, weil sie internationale Steuersatzgefälle und nicht zwischen den Staaten abgestimmte Gesetze ausnutzen. Es ist die Rede von „aggressiven Steuergestaltungen“, die bei der Allgemeinheit für Empörung sorgen und denen mittlerweile auch die Politik weltweit den Kampf angesagt hat.
Sogar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht es jedermann frei, Gestaltungen zu wählen, die eine möglichst geringe Steuerbelastung nach sich ziehen. Aber warum ist es dann problematisch, wenn Unternehmen durch geschickte Gestaltungen ihre Steuerlast reduzieren, solange sie im Rahmen der Gesetze handeln? Wird von den Unternehmen erwartet, dass sie nicht nur gesetzmäßig handeln, sondern auch moralisch? Und von ihren Beratern, dass sie darauf hinweisen, dass eine Steuergestaltung zwar nicht illegal ist, aber vielleicht illegitim? Und wer bestimmt dann, was moralisch ist oder nicht?
Um diese Fragen zu beleuchten und zu diskutieren, laden wir zusammen mit dem Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Leibniz Universität Hannover und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft ein zu einem Abendsymposium mit dem Thema „Steuergestaltung und Moral“.
Die Veranstaltung bildet den krönenden Abschluss eines interdisziplinären Seminars, das mit Studierenden der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften zu dem Thema stattgefunden hat. Die Ergebnisse der studentischen Seminararbeiten werden in Form von Postern ausgestellt. Einige Erkenntnisse aus einer für das Seminar durchgeführten Umfrage unter 1.300 Personen und etwa knapp 600 Steuerexperten werden ebenfalls vorgestellt.
Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Empfang statt, zu dem alle Teilnehmer herzlichen eingeladen sind. Die Veranstalter danken der Kapp Stiftung für die großzügige finanzielle Unterstützung des Seminars und des Symposiums.
Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme per Email an symposium@vfs-hannover.de bis zum 10. Januar 2023 anzuzeigen. Gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zu der Veranstaltung und bei Interesse an einer Unterstützung und Mitwirkung bei der Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover zur Verfügung.
Mitgliedern der DStJG e.V. oder des VFS Hannover e.V. wird auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.