v.l.n.r. Dr. Pohl (Partner bei McDermott Will & Emery LLP), Prof. Dr. Anzinger (Universität Ulm), Dr. Brandl (Finanzministerium Bayern), Dr. Thesling (Präsident des BFH), Kim Devin Gulben, Lennart Sindermann, Carolin Grote, Anne Clark, Nils Gensert, Svenja Franz, Andre Ossinger (Betreuer), Prof. Dr. Förster (Vorsitzende Richterin des X. Senats des BFH), Alexander Stein (Coach)
Am heutigen Tag hat das Team der Leibniz Universität sensationell den diesjährigen Moot Court beim BFH gewonnen und dabei renommierte Steuerrechtslehrstühle hinter sich gelassen. Das Team wurde angeleitet und unterstützt vom VFS Hannover.
Wir sind mehr als stolz und gratulieren herzlich!
Ein ausführlicher Bericht folgt.
– ein interdisziplinäres und multimediales Seminar für Wirtschaftswissenschaftler und Juristen
(Prof. Dr. Kay Blaufus / RiFG Dr. Thomas Keß)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erwägt derzeit, eine grundlegende Neuregelung der Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) anzustoßen.
§ 4 StBerG erlaubt bestimmten, ausdrücklich aufgezählten Personen und Vereinigungen eine beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Hilfeleistung ist auf solche Fragen beschränkt, die sich aus der nichtsteuerlichen Haupttätigkeit der genannten Personen und Vereinigungen auf dem Gebiet des Steuerrechts ergeben. Es darf sich dabei nur um einen untergeordneten Teil der Haupttätigkeit handeln und muss untrennbar mit dieser verbunden sein. Die eigentliche Kompetenz liegt in der beruflichen Haupttätigkeit und nicht in der steuerlichen Beratung.
Der Streit über die Zulässigkeit von Deutschlands erster Tax Law Clinic ist jetzt bei dem Bundesgerichtshof angekommen. Der im Oktober 2021 gegründete Tax Law Clinic Hannover e.V. i. G. hat mit dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Professor Dr. Volkert Vorwerk Rechtsbeschwerde gegen die verweigerte Eintragung in das Vereinsregister eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht wird sich damit mit dem Verbot einer unentgeltlichen studentischen Steuerrechtsberatung befassen müssen.
Nach 3 Jahren Pausen findet dieses Jahr zum 9. Mal der BFH-Moot-Court statt. Nachdem das Team der Leibniz Universität Hannover beim vorherigen Durchgang den zweiten Platz erstritten hat, versuchen wir an diesen Erfolg anzuknüpfen und nehmen auch dieses Mal wieder mit einem motivierten Team teil.
Im Sommersemester 2021 fand das erste interdisziplinären Seminar des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre von Prof. Dr. Kay Blaufus und des steuerrechtlichen Lehrbeauftragten der juristischen Fakultät Dr. Thomas Keß zum Thema „Rechtssicherheit im Unternehmenssteuerrecht“ statt. Dabei wurden aus teilnehmenden Studierenden der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vier gemischte Gruppen gebildet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Themas befasst haben. Diese fertigten im Rahmen des Seminars eine schriftliche Ausarbeitung sowie ein kurzes Video an, welches wesentliche Punkte zusammenfasste. Die beiden besten Videos wurden dann bei der Veranstaltung „time for taxes“ – die der VFS Hannover zusammen mit KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) und dem Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ausrichtet – am 29. November 2021 mit einem großzügigen Preisgeld ausgezeichnet.
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Bericht von stud.iur. Lennart Sindermann
Bericht von stud.iur. Amani Mehdawi
Vom 7. bis 9. Juni 2022 fand nach den pandemiebedingten Ausfällen der letzten beiden Jahre endlich wieder die Studienfahrt des VFS Hannover statt. Für 25 Studierende der Leibniz Universität Hannover und der Universität Osnabrück ging es am Dienstagmorgen nach Berlin.
Dieses Jahr findet nach pandemiebedingter Pause endlich einmal wieder das Sommerfest des VFS Hannover statt.
Am 26. April 2022 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des VFS Hannover im 14. Stock des Conti-Hochhauses der Universität Hannover statt.
Zu Beginn hielt Ministerialdirigent Ernst Hüdepohl, Steuerabteilungsleiter im Niedersächsischen Finanzministerium, einen Vortrag zu dem Thema „Umsetzungsfragen und -probleme des niedersächsischen Grundsteuergesetzes“.
Anschließend blickte der Vorsitzende des VFS Hannover, Dr. Thomas Keß, gemeinsam mit den Anwesenden auf das vergangene Vereinsjahr zurück.
Nach Unterbrechungen durch die Pandemie wollen der VFS Hannover und die studentische Vereinigung des VFS Hannover im Sommersemester 2022 endlich wieder mehr Präsenzangebote anbieten. Bei den kommenden Veranstaltungen sollen im ausgeglichenen Maße Fachveranstaltungen sowie Möglichkeiten – mit Berufsträgern in Kontakt zu kommen – geboten werden. Bei den Fachveranstaltungen war es uns wichtig, auch über den steuerlichen Tellerrand hinauszuschauen und Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten aufzeigen.
Die Gründung von Deutschlands erster Tax Law Clinic geht erneut in die Verlängerung. Nachdem der im Oktober 2021 mit dem alleinigen Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic gegründete Verein die Eintragung in das Vereinsregister beantragt hatte, wurde dies durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Grund: Der Vereinszweck laufe dem gesetzlichen Verbot der §§ 3 und 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zuwider; die Satzung sei infolgedessen nach § 134 BGB nichtig. In seiner nun gegen diese Ablehnung eingereichten Beschwerde stellt der Verein die Verfassungsmäßigkeit der angeführten Vorschriften in Frage.