Die Gründung von Deutschlands erster Tax Law Clinic geht erneut in die Verlängerung. Nachdem der im Oktober 2021 mit dem alleinigen Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic gegründete Verein die Eintragung in das Vereinsregister beantragt hatte, wurde dies durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Grund: Der Vereinszweck laufe dem gesetzlichen Verbot der §§ 3 und 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zuwider; die Satzung sei infolgedessen nach § 134 BGB nichtig. In seiner nun gegen diese Ablehnung eingereichten Beschwerde stellt der Verein die Verfassungsmäßigkeit der angeführten Vorschriften in Frage.
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auch im Steuerrecht
Am 11. Oktober 2021 wurde in Hannover der Verein „Tax Law Clinic Hannover“ gegründet. Satzungszweck des neuen Vereins ist das Betreiben der ersten Tax Law Clinic Deutschlands in Hannover.
Bei seiner gestrigen Sitzung hat der Vorstand des VFS Hannover – Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – beschlossen, im Laufe des nächsten Jahres in Hannover Deutschlands erste Tax Law Clinic zu starten.
Mit Beschluss vom 30. September 2020 (VII B 96/19) hat der VII. Senat des Bundesfinanzhofs die Nichtzulassungsbeschwerde des VFS Hannover – Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts in Sachen Tax Law Clinic zurückgewiesen. Der Senat verneinte das Feststellungsinteresse des Vereins für eine Klage mit dem Ziel, die Zulässigkeit einer Tax Law Clinic festzustellen.
Am 25. Juli 2019 hat das Niedersächsische Finanzgericht unsere Feststellungsklage in Sachen Tax Law Clinic als unzulässig abgewiesen (6 K 298/18).
Entgegen unserer Auffassung – und auch entgegen der Auffassung des beklagten Finanzamts – vertrat der zuständige Senat die Auffassung, uns fehle das Feststellungsinteresse für die Klage. Uns sei zumutbar die Tax Law Clinic zu starten, also eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und dadurch eine Untersagungsverfügung des Finanzamts zu veranlassen. Gegen diese könnten wir klagen.
Am 25. Juli fand im Niedersächsischen Finanzgericht die mündliche Verhandlung über unsere Feststellungsklage zur Zulässigkeit der von uns in Hannover geplanten ersten Tax Law Clinic Deutschlands statt.
Am 25. Juli 2019, um 11.30 Uhr, findet im Sitzungssaal 21 des Niedersächsischen Finanzgerichts (im Fachgerichtszentrum Hannover, Leonhardtstraße 15, 30157 Hannover) die mündliche Verhandlung über unsere Feststellungsklage zur Zulässigkeit der von uns geplanten Tax Law Clinic statt.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Interessierte können daher als Zuschauer dabei sein.
Der VFS Hannover – der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – möchte an der Leibniz Universität Hannover die erste Tax Law Clinic Deutschlands einrichten. Die Finanzverwaltung hält dies aber für unzulässig. Jetzt hat der Verein eine Klage beim Niedersächsischen Finanzgericht erhoben.
Der VFS Hannover – der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – möchte an der Leibniz Universität die erste Tax Law Clinic Deutschlands einrichten. Das ist nicht unproblematisch. Am 25. Juni 2018 stellt der Verein seine Pläne zur Verwirklichung des Zieles vor.
Die erste Tax Law Clinic Deutschlands?
Hannover als Vorreiter für eine studentische Steuerrechtsberatung
am 25. Juni 2018, ab 18:00 Uhr im Raum VII / 003 des Hörsaalgebäudes der Leibniz Universität
Hannover, ContiCampus, Königsworther Platz 1
Der VFS Hannover möchte an der Leibniz Universität Hannover die erste Tax Law Clinic Deutschlands einrichten. Das ist nicht unproblematisch, denn das Vorhaben dürfte eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Allerdings halten das Niedersächsische Finanzgericht und der Bundesfinanzhof deren Begehung für zumutbar, damit man gegen eine dann ergehende behördliche Untersagung gerichtlich vorgehen kann…
Unentgeltliche Rechtsberatung – vom absoluten Verbot im RBerG a.F. …