Amtsgericht verweigert Eintragung in das Vereinsregister – Tax Law Clinic Hannover reicht Beschwerde ein

Die Gründung von Deutschlands erster Tax Law Clinic geht erneut in die Verlängerung. Nachdem der im Oktober 2021 mit dem alleinigen Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic gegründete Verein die Eintragung in das Vereinsregister beantragt hatte, wurde dies durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Grund: Der Vereinszweck laufe dem gesetzlichen Verbot der §§ 3 und 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zuwider; die Satzung sei infolgedessen nach § 134 BGB nichtig. In seiner nun gegen diese Ablehnung eingereichten Beschwerde stellt der Verein die Verfassungsmäßigkeit der angeführten Vorschriften in Frage.

Hintergrund : 

Der VFS Hannover – Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – verfolgt seit seiner Gründung im Jahr 2015 die Idee, eine Tax Law Clinic zu gründen, um Studierenden das Steuerrecht näher zu bringen. Nach dem Beispiel der an den Universitäten verbreiteten Law Clinics sollen in dieser Einrichtung Studierende andere Studierende in Steuersachen unentgeltlich unter der Aufsicht einer Berufsträgerin oder eines Berufsträgers beraten und ggf. auch bei der Erstellung der Steuerklärung helfen. Allerdings stellt die unentgeltliche Beratung durch Studierende nach dem derzeitigen Verständnis der §§ 2, 3 und 5 und 160 StBerG eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Versuch des VFS Hannover, die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht klären zu lassen, scheiterte daran, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wurde, weil der Verein den Betrieb der Tax Law Clinic noch nicht aufgenommen hatte. Es sei dem Verein zumutbar, die rechtswidrige Tax Law Clinic zu starten, um dann gegen die hiergegen ergehenden Maßnahmen des Finanzamts zu klagen. Für eine abstrakte Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage fehle das Feststellungsinteresse (Az.: 6 K 298/18, der Volltext ist hier abrufbar). Eine dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof blieb erfolgslos (Az.: VII B 96/19, der Volltext der Entscheidung ist hier abrufbar).

Aufgrund des Risikos für seine Gemeinnützigkeit durch die Begehung einer rechtswidrigen Handlung entschied sich der VFS Hannover dagegen, diesen Weg selbst zu gehen. Um das Projekt der Tax Law Clinic dennoch realisieren zu können, entschlossen sich einige Mitglieder des VFS Hannover, zu diesem Zweck einen eigenen Verein zu gründen. Dieser Verein mit dem Namen „Tax Law Clinic Hannover“ wurde am 11. Oktober 2021 von RRef Viktoriya Khuvis, RiFG Dr. Thomas Keß, MDgt a.D. Hubertus Plenz, RA/StB Jens Röhrbein, RA/StB Dr. Zacharias Schneider, RA Henning Schröder und stud. iur. Lennart Sindermann gegründet. Zum Vereinsvorsitzenden wurde MDgt a.D. Hubertus Plenz gewählt.

Die beantragte Eintragung ins Vereinsregister wurde durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover vom 27. Oktober 2021 abgelehnt. Gegen diese Entscheidung geht die Tax Law Clinic Hannover nun mit ihrer Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover vor. Sollte das Amtsgericht dieser nicht abhelfen, wird das Oberlandesgericht Celle entscheiden.

Rechtsansicht:

Die Tax Law Clinic Hannover ist – ebenso wie in den bisherigen Verfahren auch der VFS Hannover – der Ansicht, dass das Verbot der Tax Law Clinic nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. Nach § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist Law Clinics erlaubt, dass Studierende (ggf. im Rahmen eines Vereins) unter Anleitung eines Volljuristen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erbringen. Die Rechtsdienstleistungen können in allen Rechtsgebieten angeboten werden. Einzige Ausnahme ist das Steuerrecht. Eine sachliche Rechtfertigung hierfür ist nicht ersichtlich. Diese Besonderheit erscheint vor allem vor dem Hintergrund willkürlich, als sie der judenfeindlichen Berufsrechtsgesetzgebung der Nazizeit entstammt.

Alle Informationen zu den bisherigen Aktivitäten des VFS Hannover rund um die Errichtung einer Tax Law Clinic, die Volltexte der ergangenen Entscheidungen und zahlreiche Medienberichte finden Sie auf der Website des VFS Hannover.

Gerne halten wir Dich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

Bei Rückfragen steht Dr. Thomas Keß gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein Bericht von Catrin Behlau auf JUVE-Steuermarkt ist hier abrufbar.