Tax Law Clinic – Stellungnahme des VFS Hannover und zahlreicher Unterstützer zu BMF-Diskussionsentwurf

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erwägt derzeit, eine grundlegende Neuregelung der Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) anzustoßen.

§ 4 StBerG erlaubt bestimmten, ausdrücklich aufgezählten Personen und Vereinigungen eine beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Hilfeleistung ist auf solche Fragen beschränkt, die sich aus der nichtsteuerlichen Haupttätigkeit der genannten Personen und Vereinigungen auf dem Gebiet des Steuerrechts ergeben. Es darf sich dabei nur um einen untergeordneten Teil der Haupttätigkeit handeln und muss untrennbar mit dieser verbunden sein. Die eigentliche Kompetenz liegt in der beruflichen Haupttätigkeit und nicht in der steuerlichen Beratung.

Wegen eines schwebenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission wird eine Änderung der Regelung erforderlich.

Das BMF hat hierzu einen Diskussionsentwurf veröffentlicht und Verbände und Berufskammern zur Stellungnahme aufgefordert.

Auch wenn der VFS Hannover nicht zu den Adressaten dieser Aufforderung gehörte, haben wir zusammen mit der Tax Law Clinic Köln e.V. i.G. und unterstützt durch zahlreiche Hochschullehrerinnen und -lehrer eine eigene Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben und vorgeschlagen, im Rahmen der Reform der Vorschrift auch die Möglichkeit einer Tax Law Clinic, also einer unentgeltlichen studentischen Steuerrechtsberatung, zu erwägen.

Alle Informationen zu der Idee der Tax Law Clinic und zu den Bemühungen, diese zu realisieren, finden sich hier.