“Rechtssicherheit im Unternehmenssteuerrecht”

Ein interdisziplinäres und multimediales Seminar für Wirtschaftswissenschaftler und Juristen
(Prof. Dr. Kay Blaufus / RiFG Dr. Thomas Keß)

Beschreibung des Seminars

Das Steuerrecht, insbesondere das Unternehmenssteuerrecht, befindet sich in einem ständigen Wandel. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von nationalen Einzelinteressen bis zu internationalem Anpassungsdruck. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dieser Wandel Unsicherheit, die ihre Planungen erschwert und Investitionen unter Umständen verhindert. Rechtssicherheit im Unternehmenssteuerrecht ist daher ein bedeutsamer Standortfaktor, der nicht unterschätzt werden sollte.

Im Rahmen eines interdisziplinären Seminars des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre von Prof. Dr. Kay Blaufus und des steuerrechtlichen Lehrbeauftragten der juristischen Fakultät Dr. Thomas Keß sollen einerseits das Vorliegen oder Fehlen von Rechtssicherheit im Unternehmenssteuerrecht juristisch begründet und andererseits ihre Wirkungen empirisch beleuchtet werden.

Die Erforschung und Erarbeitung der einzelnen noch näher einzugrenzenden Aspekte des Themas erfolgt im Rahmen mehrerer Gruppen, die sich jeweils aus Studierenden der Wirtschaftswissenschaft und der Rechtswissenschaft zusammensetzen.

Die juristische Aufarbeitung des Themas ist insbesondere eine verfassungsrechtliche: Wie sorgen Gesetzgeber, Gerichte und Verwaltung für Sicherheit oder für Verunsicherung? Was sind die Gründe dafür? Welche Vorgaben für die Gewährung von Rechtssicherheit ergeben sich aus dem Grundgesetz, aber auch aus dem Europäischen oder dem Völkerrecht? Für Studierende der Rechtswissenschaft hat das Seminar damit nicht nur den Reiz, sich einerseits auf einem ihnen vertrauten Terrain bewegen, sondern gleichzeitig mit dem Steuerrecht ein ihnen unbekanntes, aber praktisch unglaublich relevantes Rechtsgebiet kennen lernen zu können.

Die Studierenden der Wirtschaftswissenschaft sollen sich dem Thema empirisch nähern und verschiedene Fragebögen entwickeln, die die Wirkung von Rechtssicherheit für die verschiedenen „player“ in der Gesetzgebung, in Unternehmen, Beratung, Verwaltung und Gerichten in den Blick nehmen. Auf dieser Grundlage wird eine bundesweit erfolgende Erhebung bei Mitgliedern dieser Personengruppe stattfinden, deren Ergebnisse von den Studierenden auszuwerten sind.

Begleitend sollen die Seminar-Teams mit ausgewählten (prominenten) Mitgliedern der befragten Gruppen Interviews zu ihrem Themenaspekt führen.

Die Ergebnisse der juristischen und der empirischen Untersuchungen sowie die aufgezeichneten Interviews sollen in einer maximal 15-seitigen Ausarbeitung der Teams und außerdem in einem kurzen Video (von etwa 5 bis 10 Minuten Dauer) verarbeitet werden.

Im September 2021 findet die Veranstaltung „time for taxes“ vor einem großen Fachpublikum im Convention Center der Deutschen Messe statt. In deren Rahmen sollen die Videos als Teil des Programmes vorgeführt werden.

Zeitplan

Informations-Veranstaltung (per WebEx): 2. März 2021
Verbindliche Anmeldung für die Teilnahme am Seminar: 10. März 2021
Abgabe der Fragebögen: 28. April 2021
Start der Befragung: 10. Mai 2021
Ende der Befragung: 30. Mai 2021
Abgabetermin der schriftlichen Ausarbeitungen und des Videos: 20. Juni 2021, 24 Uhr
Seminar: 9. Juli 2021 (wenn möglich in Präsenz)

Einstiegsliteratur

Pezzer (Hrsg.), Vertrauensschutz im Steuerrecht, 28. Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V., DStjG (27), 2004, https://www.dstjg.de/sites/default/files/anylink/5108863-9783504620295.pdf .

IMF/OECD (2017): Tax certainty, IMF/OECD Report for the G20 Finance Ministers, https://www.oecd.org/tax/tax-policy/tax-certainty-report-oecd-imf-report-g20-finance-ministers-march-2017.pdf

„benefits“

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars haben die großartige Möglichkeit, bereits im Rahmen ihrer universitären Ausbildung über den Tellerrand hinauszuschauen, ein ihnen unbekanntes, aber sehr spannendes und praktisch und wirtschaftlich äußerst bedeutsames Rechtsgebiet kennen zu lernen und vor allem Erfahrungen in der interdisziplinären Teamarbeit zu sammeln.

Die Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät haben die Wahl, ob sie das Seminar als Proseminar (§ 4a Abs. 3 NJAG) oder für den Erwerb der Schlüsselqualifikation (§ 4 Abs. 1 Buchstabe f NJAG) belegen und einen entsprechenden Nachweis erlangen möchten.

Für die Studierenden der Wirtschaftswissenschaft (M.Sc.) handelt es sich bei dem Seminar um ein Wahlmodul in der Area „Accounting, Taxation and Public Finance“ im Umfang von fünf LP (ECTS).

Alle Studierenden erhalten zusätzlich eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme an dieser interdisziplinären Veranstaltung.

Die Videobeiträge werden von einer Jury bewertet. Jedes Mitglied der Gruppe, die den besten Beitrag erstellt hat, erhält ein von der KPMG gestiftetes Preisgeld i.H. jeweils von 500 €.

Kontakt

Bei Fragen zu dem Seminar und bei Interesse an einer Teilnahme stehen Ihnen Prof. Dr. Kay Blaufus und Dr. Thomas Keß gerne zur Verfügung.