Amtsgericht verweigert Eintragung in das Vereinsregister – Tax Law Clinic Hannover reicht Beschwerde ein
Die Gründung von Deutschlands erster Tax Law Clinic geht erneut in die Verlängerung. Nachdem der im Oktober 2021 mit dem alleinigen Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic gegründete Verein die Eintragung in das Vereinsregister beantragt hatte, wurde dies durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Grund: Der Vereinszweck laufe dem gesetzlichen Verbot der §§ 3 und 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zuwider; die Satzung sei infolgedessen nach § 134 BGB nichtig. In seiner nun gegen diese Ablehnung eingereichten Beschwerde stellt der Verein die Verfassungsmäßigkeit der angeführten Vorschriften in Frage.


