Mündliche Verhandlung in Sachen Tax Law Clinic am 25. Juli 2019

Am 25. Juli 2019, um 11.30 Uhr, findet im Sitzungssaal 21 des Niedersächsischen Finanzgerichts (im Fachgerichtszentrum Hannover, Leonhardtstraße 15, 30157 Hannover) die mündliche Verhandlung über unsere Feststellungsklage zur Zulässigkeit der von uns geplanten Tax Law Clinic statt.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Interessierte können daher als Zuschauer dabei sein.

Der VFS Hannover – Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – möchte an der Leibniz Universität Hannover erstmalig in Deutschland eine Tax Law Clinic errichten. Es handelt sich dabei um eine unentgeltliche Steuerberatung für Studierende, die unter Anleitung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durch andere Studierende angeboten wird. Eine solche kostenlose Rechtsberatung ist auf allen anderen Rechtsgebieten zulässig, nachdem im Jahr 2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend geändert worden ist. Für das Steuerrecht wird sie aber weiterhin für unzulässig gehalten, weil eine Änderung der wortgleichen Vorschrift im Steuerberatungsgesetz unterblieben ist.

Auf Antrag des VFS Hannover hat das beklagte Finanzamt Hannover-Nord mitgeteilt, es könne vorab keine Freigabe für die Tax Law Clinic erteilen. Andererseits könne es die Tax Law Clinic auch nicht untersagen, solange sie noch nicht betrieben werde. Der Betrieb der Tax Law Clinic stellt jedoch u.U. eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldbuße zur Folge haben könnte. Für den Verein bestünde außerdem die Gefahr, durch das ordnungswidrige Handeln seine Gemeinnützigkeit zu verlieren, und für die Mitglieder des Vorstands, die sich aus Anwälten, Steuerberatern, Beamten und Richtern zusammensetzen, könnten sich berufs- und dienstrechtliche Konsequenzen ergeben, wenn sie ein ordnungswidriges Handeln zu verantworten haben. Der VFS Hannover hat daher im Oktober 2018 bei dem Niedersächsischen Finanzgericht Klage mit dem Ziel der Feststellung erhoben, dass er im Rahmen einer Tax Law Clinic unentgeltliche Hilfe in Steuer­sachen durch Studierende unter Anleitung von Rechtsanwälten leisten darf.

Weitere Informationen zu der von uns geplanten Tax Law Clinic finden Sie auf der Website des VFS Hannover.

Der zuständige Berichterstatter hat im Vorfeld darauf hingewiesen, das er Zweifel am Vorliegen des für die Klage erforderlichen Feststellungsinteresses hat. Der Verein könne ja eine verbindliche Auskunft beim beklagten Finanzamt beantragen, ob der Betrieb der Tax Law Clinic zum Wegfall seiner Gemeinnützigkeit führe.

Unseres Erachtens sind diese Bedenken nicht begründet. Eine verbindliche Auskunft würde uns nicht weiterbringen, weil der Verlust der Gemeinnützigkeit nur eine Konsequenz sein könnte, wenn die Tax Law Clinic unzulässig wäre. Vor der Verhängung einer Geldbuße und vor den berufs- und dienstrechtlichen Konsequenzen schützt diese verbindliche Auskunft nicht.

Würde der Senat die Zulässigkeit verneinen, setzte er sich u.E. auch in Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2129/02), wonach “es einem Betroffenen nicht zuzumuten ist, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen auf der Anklagebank erleben zu müssen. Vielmehr hat er ein schutzwürdiges anzuerkennendes Interesse daran, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtsschutzform einzuschlagen, insbesondere dann, wenn ihm ein Ordnungswidrigkeitenverfahren droht”…

Wir sind gespannt, auf die mündliche Verhandlung…