Veranstaltungen für unsere Mitglieder zum Thema Steuerrecht

Anstehende Veranstaltungen

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Symposien

Ein- bis zweimal im Jahr veranstaltet der VFS Hannover in der LUH ein Symposium zu einem aktuellen steuerrechtlichen Thema, an dem renommierte und prominente Referenten mitwirken und bei dem Studierende und Referendare erfahren können, was die steuerrechtliche Praxis und die Wissenschaft umtreibt. Praktiker haben die Möglichkeit, sich mit Referenten und Teilnehmern auszutauschen. Mitglieder des VFS Hannover erhalten auf Wunsch eine Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO.

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Exkursionen

Ein- bis zweimal im Jahr finden Seminarfahrten nach Berlin bzw. München statt, die von der Juristischen Fakultät für dort studierende regelmäßig bezuschusst werden und die für Mitglieder des VFS Hannover vollständig kostenfrei sind. Als Teil des Programms findet u.a. der Besuch einer Kanzlei oder eines Unternehmens statt. Als Mitglieder des VFS Hannover haben Unternehmen und Kanzleien die Möglichkeit, sich bei den Studierenden und Referendaren zu präsentieren und diese auf sich aufmerksam zu machen.

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Jour Fixe

Beim regelmäßig stattfindenden „jour fixe“ des Vereins haben Studierende und Referendare ebenso wie Praktiker aus Kanzleien, Unternehmen, Verwaltung und Gerichten die Möglichkeit, von aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Steuerrechts zu erfahren und sich persönlich kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Kanzleien und Unternehmen, die Mitglieder des Vereins sind, haben die Möglichkeit, den „jour fixe“ in ihren Räumlichkeiten zu veranstalten und sich auf diese Weise zu präsentieren.

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Crashkurse

Für Studierende veranstaltet der VFS Hannover gemeinsam mit dem Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück regelmäßig einen Steuerrechts-Crashkurs. Renommierte Referentinnen und Referenten stellen die Grundzüge des Steuerrechts dar und bieten Studierenden einen Einstieg in das Steuerrecht.

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Weitere Veranstaltungen

Darüber hinaus bietet der Verein eine Reihe weiterer Veranstaltungen an. Für Fortbildungsveranstaltungen können Berufsträgerinnen und Berufsträger Teilnahmebescheinigungen erhalten.

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