Absage des Symposiums “Cum Ex vor den Gerichten”

Der VFS Hannover hatte für den 4. Dezember 2019 sein diesjähriges Abendsymposium geplant. Thema sollte sein: „Cum Ex vor den Gerichten – eklatante Gesetzeslücke oder größter Steuerbetrug aller Zeiten?“. Als Mitwirkende hatten bereits zugesagt: Prof. Dr. Heribert Anzinger von der Universität Ulm, RA/StB Dr. Hanno Berger (per Videozuschaltung), RiFG Dr. Nadya Bozza-Bodden vom Finanzgericht Köln, MdB StB Fritz Güntzler, Prof. Dr. Joachim Jahn sowie RA/StB Prof. em. Dr. Karl-Georg Loritz.

Nach reiflicher Überlegung und ausführlicher Diskussion hat sich der Vorstand des Vereins aus nachfolgenden Gründen dafür entschieden, die Veranstaltung abzusagen:

Ziel des VFS Hannover war es, das seit Jahren intensiv diskutierte Thema „Cum Ex“ steuer-juristisch zu beleuchten und die verschiedenen Auffassungen sachlich zu diskutieren. Uns ist es in der dreimonatigen Vorbereitung jedoch nicht gelungen, einen Rahmen zu schaffen, in dem dieses Ziel zu erreichen gewesen wäre.

Das Thema „Cum Ex“ ist im Spannungsfeld von Kapitalmarktrecht und Steuerrecht verortet. Sowohl die kapitalmarktrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Fragen sind – auch im Vergleich mit den im Rahmen unserer bisherigen Abendsymposien behandelten Themen – hochkomplex und lassen sich nicht wie zunächst von uns angenommen innerhalb des zur Verfügung stehenden kurzen Zeitrahmens von 2 bis 3 Stunden in der angemessenen Tiefe behandeln.

Gleichzeitig ist das Thema „Cum Ex“ emotional extrem aufgeladen. Aufgrund seiner politischen Brisanz und der dementsprechend umfangreichen medialen Berichterstattung wird die Diskussion über die Thematik äußerst polarisiert geführt, was eine sachliche Befassung nach unseren Erfahrungen in der Vorbereitungsphase sehr erschwert.

Das gilt umso mehr, als derzeit vor dem Landgericht Bonn in einem umfangreichen Verfahren die erste strafrechtliche Aufarbeitung des „Cum Ex“-Komplexes läuft, in dem voraussichtlich im Januar eine Entscheidung verkündet wird. Der für das Abendsymposium gewählte Zeitpunkt im Dezember kann daher zurecht hinterfragt werden. Wir wollen auf jeden Fall den Anschein eines Versuches vermeiden, die gerichtliche Entscheidungsfindung – in die eine oder in die andere Richtung – zu beeinflussen.

Schließlich hat sich insbesondere mit Blick auf unsere Zielsetzung einer rein wissenschaftlichen Aufarbeitung der Cum Ex-Problematik zunehmend herausgestellt, dass die Zusammenstellung eines Podiums gerade zum jetzigen Zeitpunkt mit größeren Hürden als üblicherweise verbunden ist.

Wir bitten unsere Mitglieder und alle an der Veranstaltung Interessierten um Verständnis für unsere Entscheidung. So sehr wir es bedauern, dass in diesem Jahr nun kein Abendsymposium stattfinden wird, halten wir die Absage des Symposiums vor diesem Hintergrund zum Wohle des Vereins für notwendig.

Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass das Thema Cum Ex einer intensiven wissenschaftlichen Befassung wert ist und möchten nicht ausschließen, es zu einem späteren Zeitpunkt und in einem anderen Format noch einmal aufzugreifen.

Die juristische Nachrichtenwebsite JUVE berichtet über die Absage unseres Symposium. Der Artikel ist hier abrufbar.