Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Tax Law Clinic

Am 25. Juli 2019 hat das Niedersächsische Finanzgericht unsere Feststellungsklage in Sachen Tax Law Clinic als unzulässig abgewiesen (6 K 298/18).
Entgegen unserer Auffassung – und auch entgegen der Auffassung des beklagten Finanzamts – vertrat der zuständige Senat die Auffassung, uns fehle das Feststellungsinteresse für die Klage. Uns sei zumutbar die Tax Law Clinic zu starten, also eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und dadurch eine Untersagungsverfügung des Finanzamts zu veranlassen. Gegen diese könnten wir klagen.

Der Volltext der Entscheidung ist hier abrufbar.

Eine Anmerkung zu der Entscheidung von Dr. Christian Deckenbrock mit einen guten knappen Überblick über die Rechtslage ist im Anwaltsblatt 2019, 554 erschienen.

In der aktuellen Ausgabe der NWB ist ebenfalls ein Aufsatz mit einem guten Überblick zum Thema erschienen:

Wir halten es weiterhin für nicht zumutbar, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Deshalb haben wir bei dem Bundesfinanzhof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

Diese hat nun das Aktenzeichen VIII B 96/19 erhalten.

Weitere Information über die Tax Law Clinic finden sich hier.