Rückschlag für Deutschlands erste Tax Law Clinic…

Am 25. Juli fand im Niedersächsischen Finanzgericht die mündliche Verhandlung über unsere Feststellungsklage zur Zulässigkeit der von uns in Hannover geplanten ersten Tax Law Clinic Deutschlands statt.

Bereits vor der mündlichen Verhandlung  hatte der Berichterstatter darauf hingewiesen, dass er Zweifel am Vorliegen des für die Klage erforderlichen Feststellungsinteresses hat. Dem ist der Senat in der mündlichen Verhandlung und in seinem Urteil gefolgt: Die vorbeugende Feststellungsklage sei nicht statthaft. Vielmehr hätte der VFS Hannover zuerst die Tax Law Clinic in Betrieb setzen und dann gegen die zu erwartende Untersagungsverfügung des beklagten Finanzamts mit einer Anfechtungsklage vorgehen müssen.

Dieser Auffassung des Senats sind in der mündlichen Verhandlung und im Vorfeld sowohl der klägerische VFS Hannover als auch – und das ist selten – das beklagte Finanzamt entgegen getreten: Dem Verein könne nicht zugemutet werden, die Tax Law Clinic zu starten, denn dadurch begehe er – jedenfalls nach Auffassung der Finanzverwaltung – eine Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldbuße und u.U. sogar zum Wegfall der Gemeinnützigkeit führen könne.

Diesen Ansatz halten wir auch weiterhin für zutreffend. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass eine ordnungswidrige Handlung Voraussetzung für den Zugang zum Gericht sein soll. Denn nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2129/02) ist „es einem Betroffenen nicht zuzumuten, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen auf der Anklagebank erleben zu müssen. Vielmehr hat er ein schutzwürdiges anzuerkennendes Interesse daran, den Verwaltungsrechtsweg als fachspezifischere Rechtsschutzform einzuschlagen, insbesondere dann, wenn ihm ein Ordnungswidrigkeitenverfahren droht”.

Anders als das Finanzgericht es uns nahelegt, werden wir keine (potentielle) Ordnungswidrigkeit begehen, sondern gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, um die Revision durch den Bundesfinanzhof zu erreichen.

Berichte über die mündliche Verhandlung und die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts finden Sie bereits in der aktuellen Ausgabe der JUVE Steuermarkt 9/2019 sowie auf der Website von JUVE Steuermarkt und der Legal Tribune Online.

Weitere Informationen zu der von uns geplanten Tax Law Clinic finden sich hier.